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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für offene Seminare, den TA 101 Einführungskurs und die Grundausbildung in Transaktionsanalyse

Stand: 5. September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Changing Works Wenning & Partner, beratende Betriebswirte, Kronenburg 32, 49479 Ibbenbüren, vertreten durch Helena Wenning und Oliver Wenning. Kontakt: 05459 8031132, kontakt@changing-works.de.

Diese AGB gelten für offene Seminare und Weiterbildungen von Changing Works, insbesondere für den TA 101 und die Grundausbildung in Transaktionsanalyse. Für individuell beauftragte Inhouse-Leistungen gelten sie nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abweichende Individualabreden haben Vorrang.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Anfrage, Anmeldung und Vertragsschluss

Eine Anfrage über diese Website ist unverbindlich und stellt noch keine Anmeldung oder Buchung dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine verbindliche Anmeldung von Changing Works in Textform bestätigt wird oder beide Seiten einen Weiterbildungsvertrag schließen.

Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind die jeweilige Ausschreibung, das individuelle Angebot und die Buchungsbestätigung. Plätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge der bestätigten Anmeldungen vergeben.

3. Leistungen und Durchführung

Changing Works führt die vereinbarten Seminare und Weiterbildungen mit den in der Ausschreibung beschriebenen Inhalten und Zeitumfängen durch. Methodische, inhaltliche oder organisatorische Anpassungen sind zulässig, wenn sie den Gesamtcharakter und das Lernziel der Veranstaltung nicht wesentlich verändern und für die Teilnehmenden zumutbar sind.

Changing Works darf qualifizierte Ersatzlehrende einsetzen. Eine wesentliche Änderung des Formats, etwa der Wechsel von Präsenz zu online, erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung oder wenn sie im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.

4. Teilnahmegebühren und Zahlung

Die Höhe der Teilnahmegebühr und die enthaltenen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung. Gegenüber Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich anfallender Steuern ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern kann ein Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang und stets vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Eine vereinbarte Ratenzahlung verändert die Vertragslaufzeit und die Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung nicht.

Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Beiträge oder Gebühren externer Fachgesellschaften sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen werden.

5. Laufzeit der Grundausbildung

Die Grundausbildung ist als mehrjähriger Lernweg angelegt. Die vertragliche Bindung bezieht sich jeweils auf das ausdrücklich gebuchte Ausbildungsjahr. Die Fortsetzung in einem weiteren Ausbildungsjahr wird gesondert in Textform vereinbart; eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Versäumte Ausbildungstage führen nicht zu einer Minderung der Jahresgebühr. Changing Works klärt nach Möglichkeit, wie versäumte Inhalte nachgearbeitet werden können. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Einzelunterricht besteht nicht.

6. Rücktritt durch Teilnehmende

Ein Rücktritt ist in Textform, beispielsweise per E-Mail an kontakt@changing-works.de, zu erklären. Für offene Seminare und bereits gebuchte Ausbildungsjahre gelten folgende Rücktrittspauschalen:

  • bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
  • weniger als acht, aber mindestens vier Wochen vor Beginn: 50 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr,
  • weniger als vier Wochen vor Beginn: 90 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr.

Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Changing Works rechnet ersparte Aufwendungen an. Der Nachweis eines höheren konkreten Schadens bleibt Changing Works vorbehalten.

Eine geeignete Ersatzperson kann nach vorheriger Abstimmung ohne zusätzliche Rücktrittskosten benannt werden. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern sowie das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, besteht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht. Changing Works stellt die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular vor Vertragsschluss beziehungsweise mit der Vertragsbestätigung in Textform zur Verfügung.

Soll eine Leistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits während der Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts.

8. Absage und Änderungen durch Changing Works

Changing Works kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei Erkrankung der Lehrenden, höherer Gewalt oder wenn die für eine tragfähige Lerngruppe erforderliche Mindestzahl nicht erreicht wird. Die Teilnehmenden werden so früh wie möglich informiert.

Bei einer Verschiebung kann zwischen der Teilnahme am Ersatztermin und dem Rücktritt gewählt werden. Bei einer ersatzlosen Absage oder einem Rücktritt wegen einer wesentlichen Terminänderung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.

9. Persönliche Verantwortung und Mitwirkung

Die Angebote dienen der beruflichen Weiterbildung und persönlichen Reflexion; sie sind keine Psychotherapie und ersetzen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung. Teilnehmende entscheiden eigenverantwortlich, welche persönlichen Themen sie einbringen und wie sie Anregungen umsetzen.

Teilnehmende sorgen selbst dafür, dass sie körperlich und psychisch in der Lage sind, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bestehen Zweifel, sollte vorab geeigneter fachlicher Rat eingeholt werden. Sicherheitsrelevante Einschränkungen sind Changing Works nur in dem Umfang mitzuteilen, der für eine sichere Teilnahme erforderlich ist.

10. Vertraulichkeit und respektvolle Zusammenarbeit

Persönliche Informationen, Fallbeispiele und Erlebnisse anderer Teilnehmender, die innerhalb der Lerngruppe bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht nach außen weitergegeben werden.

Bei einer erheblichen oder wiederholten Störung der Zusammenarbeit oder einem schweren Verstoß gegen die Vertraulichkeit kann Changing Works die teilnehmende Person nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Bei besonders schweren Verstößen ist ein sofortiger Ausschluss möglich. Gesetzliche Ansprüche und die Anrechnung ersparter Aufwendungen bleiben unberührt.

11. Arbeitsunterlagen und Nutzungsrechte

Arbeitsunterlagen, Präsentationen und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von Teilnehmenden für den eigenen persönlichen und beruflichen Gebrauch genutzt werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken oder Bearbeitung zur Weiterverbreitung bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.

Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen während einer Veranstaltung sind nur mit vorheriger Zustimmung von Changing Works und aller erkennbar betroffenen Personen zulässig.

12. Teilnahmebescheinigungen und Abschlüsse

Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate werden nach Maßgabe der jeweiligen Ausschreibung ausgestellt. Verbandlich anerkannte Abschlüsse setzen die jeweils geltenden Anforderungen des zuständigen Fachverbands sowie die vollständige Erbringung der erforderlichen Ausbildungsleistungen voraus. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

13. Haftung

Changing Works haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für mitgebrachte Gegenstände wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregeln gehaftet.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

15. Streitbeilegung, Recht und Gerichtsstand

Changing Works ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist die andere Vertragspartei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Ibbenbüren. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.